Der Präses des Evangelischen Gemeinschaftsverbands Siegerland-Wittgenstein, Manfred Gläser ist aus der westfälischen Landeskirche ausgetreten.
Wer im Siegerland aus der Landeskirche austritt, kann das nicht etwa seiner Kirchengemeinde oder dem Kreiskirchenamt gegenüber erklären, sondern muss den Gang zum Amtssgericht wagen. Das ist deutlich: wer aus der Amtskirche austritt, verlässt einen staatlich geförderten Religionsverband und nimmt für sich ganz persönlich die garantierte Religionsfreiheit in Anspruch. Ein Austritt aus der Landeskirche ist kein Austritt aus der Kirche Jesu Christi, sondern ein behördlicher Verwaltungsakt. Nicht zuletzt macht auch der Einzug der Kirchensteuer klar: Staat und Amtskirche haben ein Sonderverhältnis, das nichts mit religiöser Bindung zu tun hat. Wer Kirche als Gruppe von Christus herzugerufener Menschen erkennt statt als Versammlung von irgendwie politisch Überzeugten, hat in der Amtskirche nichts verloren, weil ihm der Glaube an Christus mehr gilt als politische Korrektheit.
Tagespolitik und gesellschaftlicher Opportunismus sind kein Gottesdienst, und die christliche Kirche ist nicht der Spiegel der Gesellschaft. Vom christlichen Standpunkt aus kann man Manfred Gläser nur gratulieren.